Zusteller über 18

Wie werden Sie ein "Bringer"?

„Bringer“ werden ist ganz einfach. Bei uns erfahren Sie alles über den Job des Zustellers (m/w). Es ist ganz leicht: Bewerben Sie sich mit nur wenigen Klicks. Melden Sie sich bei uns online, per Email, WhatsApp oder telefonisch. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und besprechen mit Ihnen alle notwendigen Dinge, um Sie in unserem „Bringer“-Team willkommen zu heißen.

Welchen Ablauf gibt es?

Für Ihr Verteilgebiet ist ein Ansprechpartner im Vertrieb zuständig. Diesen lernen Sie vorab kennen. Er berät Sie in alle Fragen und hilft Ihnen Unklarheiten zu beseitigen. Er sorgt auch dafür, dass Sie alle Zeitungen pünktlich bekommen und hilft Ihnen als zukünftiger „Bringer“ schnell Fuß zu fassen.

Die Zeitungen werden regelmäßig verteilt. Die Tageszeitungen immer von Montag bis Samstag. Hier ist es wichtig, dass diese vor 6 Uhr in den Briefkästen unserer Abonnenten liegen. Das ist Ihnen zu viel und zu früh? Dann haben wir auch Anzeigenblätter in der Wochenmitte oder am Wochenende. Diese werden jeweils nur einmal die Woche an alle Haushalte zugestellt. Wann Sie mit der Verteilung beginnen möchten überlassen wir Ihnen. Sie teilen sich Ihre Arbeitszeit selbst ein und sind somit sehr flexibel. Wichtig ist aber, dass die Zeitungen in der Wochenmitte (Mittwoch oder Donnerstag) jeweils bis spätestens 18 Uhr in den Briefkästen sind. Die Anzeigenblätter am Wochenende müssen samstags bis 15 Uhr oder sonntags bis 12 Uhr zugestellt werden. Für uns ist wichtig - egal welche Zeitung oder welchses Anzeigenblatt Sie zustellen - dass dies zuverlässig erfolgt.

Wie lange Sie für die Verteilung genau benötigen hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

Größe Ihres Gebiets: Wie groß ist das Gebiet in dem Sie „der Bringer“ sind? Je mehr Haushalte, umso länger dauert die Zustellung, aber umso mehr können Sie auch verdienen! Ob kleines oder großes Gebiet – das entscheiden Sie gemeinsam mit uns vor Beginn Ihrer Tätigkeit!

• Art der Zustellung: Mit dem Fahrrad oder doch zu Fuß? Auch das bleibt Ihnen überlassen. Wir stellen Ihn gerne Hilfsmittel wie Rollwagen zur Verfügung.
• Übung macht den Meister: Je besser Sie Ihre Route kennen, um so schneller sind Sie wieder fertig. Nach ein paar Tagen geht es schon ganz fix.

Voraussetzungen

Sie möchten Zeitungen austragen? Dann freuen wir uns darauf, Sie in unserem Team zu begrüßen! Hier verraten wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Erfahren Sie alles über Alter, Unterlagen & Co. Gerne sind wir bei Fragen behilflich.

Wie alt muss ich für den Job sein?

Um unsere Gratiszeitungen auszutragen muss man ein Mindestalter von 13 Jahren haben. Nach oben sind jedoch keine Grenzen gesetzt. Für die tägliche Verteilung unserer abonnierten Tageszeitungen sowie die Gratiszeitung mit Zustellung am Sonntag muss man mindestens 18 Jahre alt sein, da die Verteilung in den frühen Morgenstunden bzw. am Sonntag erfolgt. Auch hier gibt es nach oben keine Altersgrenze.

Wie muss ich zustellen?

Bei unseren Tageszeitungen, die bis 6 Uhr morgens verteilt werden müssen, hängt der Zeitaufwand von der Bezirksgröße ab. Mit dem Fahrrad oder doch zu Fuß – wie Sie die Zeitung zu unseren Lesern bringen entscheiden Sie! Wir statten Sie natürlich gerne mit einem Rollwagen aus, in dem Sie die Zeitungen bequem und einfach transportieren können.

Gibt es feste Termine, an denen ich austrage?

Gerade bei den Tageszeitungen ist dies ein sehr wichtiger Punkt! Unsere Abonnenten haben für die Zeitungslieferung bezahlt und erwarten die Zeitung natürlich pünktlich im Briefkasten oder Zeitungsrohr. Deshalb erwarten wir natürlich, dass Sie sich dessen bewusst sind und die Verteilung entsprechend zuverlässig ausführen.

Bei den Wochenzeitungen, die jeweils einmal pro Woche gratis an alle Haushalte zugestellt werden, sieht es etwas anders aus. Auch hier ist eine zuverlässige Zustellung sehr wichtig. Hier haben Sie jedoch ein Zeitfenster in dem Sie mehr Spielraum haben. Die Zeitungen in der Wochenmitte (Mittwoch oder Donnerstag) müssen bis 18 Uhr die Haushalte erreicht haben. Die Gratiszeitungen mit Zustellungen am Wochenende werden samstags bis 15 Uhr und sonntags bis 12 Uhr zugestellt.

Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung?

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie:
Ihre Sozialversicherungsnummer – diese erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse
Ihre Steuer-Identifikationsnummer – diese erhalten Sie vom Finanzamt.

Was ist mit Urlaub oder wenn ich mal krank bin?

In solchen Fällen können Sie sich jederzeit an Ihren Ansprechpartner bei uns im Haus wenden. Wir finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.
Vielleicht kennen Sie jemanden, der in dieser Zeit das Zeitungaustragen übernehmen möchte? Perfekt! Dann können Sie Ihren Freunden, Verwandten oder Bekannten Ihre „Bringer“-Tätigkeit übertragen - in Absprache mit uns natürlich.

Verdienst

Ein neues Handy oder in den Urlaub mit den Freunden. Bei uns können Sie sich ganz leicht etwas dazu verdienen, um sich Ihre Wünsche zu erfüllen.

Was verdiene ich beim Zeitung austragen?

Wie viel Sie beim Zeitung austragen verdienen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Wie viele Zeitungen Sie austragen und wie viele Haushalte es in Ihrem Zustellungsgebiet gibt
Wie groß ist das Gebiet, in dem Sie Zeitungen austragen?

Die Bezahlung der Tageszeitung-Austräger erfolgt abhängig von der Größe des Bezirks. Jeder Austräger übernimmt mindestens einen festen Zustellbezirk, der meist zwischen 50 bis 400 Haushalte umfasst. Der Verdienst ist unterschiedlich, je nachdem, ob der Bezirk aus Hochhaussiedlungen bzw. Mehrfamilienhäusern besteht oder ob größtenteils Einzelhäuser zum Verteilbezirk gehören. Wer mehr verdienen möchte und die entsprechende Zeit und Lust hat, hat auch die Möglichkeit, mehrere Zustellbezirke zu übernehmen.
Kommen Sie einfach zu uns. Gemeinsam wählen wir das für Sie passende Gebiet aus und besprechen mit Ihnen die Details Ihres Verdiensts. Eine Mail, ein Anruf, eine WhatsApp oder das Ausfüllen unseres Onlineformulars reichen hierzu aus.

Wie und wann bekomme ich den Verdienst als Bringer?

Ihr Lohn wird Ihnen einmal monatlich direkt auf Ihr Konto überwiesen. Wir sind ein zuverlässiger Arbeitgeber. Es liegt uns daher viel daran, dass Sie Ihren Lohn immer pünktlich erhalten. So ist das neue Smartphone oder der Sommerurlaub schnell erarbeitet. Sie haben noch weitere Fragen zu Ihren Verdienstmöglichkeiten? Dann melden Sie sich einfach bei uns.

Studium? Rente? Nebenjob?

Sie möchten sich gerne etwas nebenher verdienen? Kein Problem! Hier erfahren Sie alles um das Gehalt oder die Rente aufzubessern.

Beim Zeitungaustragen handelt es sich um einen Nebenjob, den Arbeitnehmer parallel zum Hauptberuf oder in der Freizeit nachgehen. In der Regel handelt es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung, auch „450-Euro-Job“ oder „Minijob“ genannt.

Muss ich Steuern zahlen?

Bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung darf der durchschnittliche Verdienst 450 EUR je Monat nicht übersteigen. Bei schwankendem Arbeitslohn ist die Prognose des Arbeitslohns maßgeblich. Ist danach von einer Beschäftigung unter 450 EUR auszugehen und tritt aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände eine Änderung ein, bleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs (höchstens zwei) aus, dürfen seine Einnahmen in Summe die 450-EUR-Grenze nicht überschreiten. Alle weiteren Minijobs, maximal aber nur einer, werden für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, nicht jedoch für die Arbeitslosenversicherung zusammengerechnet. Alle weiteren Fragen hierzu beantwortet Euch gerne die Minijob-Zentrale. Alle Informationen hierzu erhalten Sie unter www.minijob-zentrale.de

Wie findet eine Einstellung statt?

Sie kontaktieren uns direkt online über das Bewerbungsformular oder senden uns schnell und einfach eine E-Mail oder WhatsApp. Die Nachricht wird anschließend an den Ansprechpartner in unserem Haus weitergeleitet. Dieser vereinbart mit Ihnen einen Termin bei uns im Hause oder ruft Sie zurück.

Kann ich erst einmal einen Probetag absolvieren?

Ihre weiteren Fragen können Sie einfach beim ersten persönlichen Kontakt mit uns abstimmen. Hierfür finden wir sicher eine Lösung.

Wer ist Ihr Arbeitgeber und Ansprechpartner?

Sie sind in der Vertriebsgesellschaft angestellt. Dies ist eine Tochtergesellschaft der Pressehaus Bintz-Verlag GmbH & Co. KG (Mediengruppe Offenbach-Post). Dieses Unternehmen ist für die Zustellung unserer Zeitungen im Erscheinungsgebiet zuständig.
Dort erhalten Sie einen direkten Ansprechpartner, der sich um Sie kümmert.

Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz?

Jeder unserer Bringer ist natürlich beim Zeitung austragen versichert und wird ordnungsgemäß von uns als Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft gemeldet.

 

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